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Islamic Banking Glossar

Im Folgenden finden Sie ein Glossar in alphabetischer Reihenfolge, das die wichtigsten Fachbegriffe und Prinzipien des islamischen Bankwesens erklärt.

Arbun ist eine, nach hanbalitischer Rechtsschule, nicht zurückzahlbare Anzahlung eines Käufers, die an den Verkäufer nach Zustimmung zum Verkaufsvertrag gezahlt wird. Die Anzahlung dient als Sicherheit, damit der Kaufvertrag zum vorgegebenen Zeitpunkt erfüllt wird.

Bei der Vertragsform Bai Salam geschieht die Zahlung in Bar, das Gut wird aber zu einem späteren Zeitpunkt geliefert. Wichtig ist dabei das bestellte Gut genau in der Menge und Qualität zu beschreiben. Auch muss das exakte Lieferdatum und der Lieferort erfasst werden. Diese Vertragsform wurde vor allem für Landwirte eingeführt, die auf diese Weise Produkte anbauen konnten und ihre Familie ernährten, bevor die Ernte eingebracht war.

Der Begriff Gharar bedeutet Unsicherheit oder Risiko im Rahmen eines Vertrags. Das Verbot von übermäßiger Spekulation ist eine der Säulen des Islamic Banking. Um das Risiko des Gharar so gering wie möglich zu halten, müssen Verträge für beide Vertragsparteien genau definiert werden. Zudem darf der Vertrag nicht an ein ungewisses Ereignis geknüpft sein, bei dem man vorher nicht weiß, ob es eintritt oder nicht. Für islamische Banken hat das Verbot von Gharar eine wichtige Bedeutung u.a. für Derivategeschäfte.

Ijara ist das Vermieten oder Leasen eines Vermögens. Die Bank ermöglicht ihrem Kunden die Nutzung eines bestimmten Wertes. Bis zum Vertragsende bleibt die Bank Eigentümerin und erhält je nach Vertragsform eine fest vereinbarte Leasingrente oder eine Beteiligung am Gewinn, der aus der Nutzung des Vermögenswertes erwirtschaftet wird.

Der Begriff Istisna bezeichnet einen Werkliefervertrag. Der Begriff Istisna bezeichnet im Kontext des Islamic Banking die Finanzierung nicht fertiger Gegenstände. Grundsätzlich können nach islamischem Recht nur bestehende Güter erworben werden. Bei einer Istisna-Finanzierung wird ein Vertrag geschlossen, in dem das Projekt oder die Sache detailliert beschrieben wird. Die Zahlung kann entweder zum Ende der Laufzeit oder in Raten erfolgen.

Das Wort Maysir bedeutet Glücksspiele oder Wetten. Diese sind im Islam strikt verboten. Ein Vertrag darf nicht vorsehen, dass der Verlust eines Vertragspartners einen Gewinn für den anderen darstellt.

Mudaraba ist eine Vertragsform, in der die Bank als Gesellschafterin an einem Projekt des Kunden beteiligt wird. Die Bank stellt die finanziellen Mittel zur Verfügung, der Kunde bringt sein Know-How mit. Der Kunde ist für das gesamte Geschäft alleine verantwortlich, die Bank hat keinen Einfluss auf das Management. Die Verteilung im Falle eines Gewinns muss zu Anfang feststehen. Im Verlustfall trägt nur der Kapitalgeber, in diesem Fall die Bank, das Risiko.

Murabaha beschreibt eine Vertragsform, in welcher die Bank ein Gut selbst kauft oder der Kunde mit dem Erwerb des Gutes in ihrem Namen beauftragt wird, und die Bank es anschließend an den Kunden weiterverkauft. Dieser wird Eigentümer und hat den Kaufpreis mit einer Profitmarge zurückzuzahlen. Die Bank agiert hierbei als Zwischenhändler.

Muscharaka ist eine Vertragsform, in der die Bank gemeinsam mit dem Kunden ein Projekt finanziert und auch Management-Funktionen innehat. Beide Vertragspartner haften für das Unternehmen und für die Risiken gemäß ihren Kapitalanteilen.

Wörtlich übersetzt heißt Riba „Überschuss“. Das Zinsverbot Riba ist eines der wichtigsten Verbote im Islam. Der Koran sieht eine Kapitalvermehrung durch den gegenseitigen Handel vor. Zinsen oder zinsähnliche Einnahmen und Ausgaben sind verboten. Auch in der Sunna wird das Zinsverbot mehrfach erwähnt.

Sharia Board ist auch bekannt unter dem Begriff Ethikrat. Der Ethikrat ist ein religiöser Aufsichtsrat, der dafür zuständig ist, die Islamkonformität der Produkte zu überwachen.

Sukuk sind islamische Wertpapiere, bei denen keine Zinsen auf das angelegte Kapital gezahlt werden. Statt einer Zinszahlung erhalten die Investoren Erträge aus Beteiligungen.

Der Begriff Takaful bezeichnet eine islamische Versicherung, die ähnlich wie eine Genossenschaft funktioniert. Eine Gemeinschaft von Versicherten teilt nicht nur die Risiken, sie haben auch Anteil am Gewinn des Unternehmens (Versicherung auf Gegenseitigkeit).