Lob und Kritik

Ihre Meinung ist uns wichtig: Lob, Verbesserungsvorschläge oder Kritik – alles ist willkommen. So können wir unsere Angebote stetig verbessern.

Ihre Meinung ist uns wichtig

Wenn Sie mit unserem Service nicht zufrieden waren, sagen Sie es uns bitte hier – wir kümmern uns persönlich um Ihr Anliegen.

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Grundsätze zum Beschwerdemanagement

Wir nehmen jede Beschwerde ernst und sorgen dafür, dass Ihr Anliegen transparent, schnell und fair bearbeitet wird. Über unser speziell eingerichtetes Beschwerdeformular, per E-Mail oder Post können Sie uns Ihre Rückmeldung oder Beschwerde übermitteln. Unser Ziel ist es, Probleme zügig zu klären, Lösungen zu finden und unsere Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht, wie wir Beschwerden bearbeiten und welche Schritte Sie erwarten können.

u003cstrongu003eZugangskanäle:u003c/strongu003e Beschwerden können über ein speziell eingerichtetes Online-Formular, per E-Mail oder Post eingereicht werden.rnrnu003cstrongu003eErforderliche Angaben:u003c/strongu003e Vollständige Kontaktdaten, Beschreibung des Sachverhalts, gewünschte Zielsetzung der Beschwerde (z. B. Fehlerbehebung, Verbesserung von Dienstleistungen) und relevante Unterlagen.

u003cstrongu003eFrist:u003c/strongu003e Bestätigung des Eingangs innerhalb von 2 Arbeitstagen.

u003cstrongu003eVerantwortung:u003c/strongu003e Die Bearbeitung erfolgt durch speziell geschulte, vertriebsunabhängige Mitarbeiter.rnrnu003cstrongu003eFrist:u003c/strongu003e Abschließende Beantwortung innerhalb von 10 Arbeitstagen.rnrnu003cstrongu003eZwischenbescheid:u003c/strongu003e Wenn eine abschließende Bearbeitung innerhalb der Frist nicht möglich ist, wird der Kunde informiert und über den voraussichtlichen Abschlusszeitpunkt unterrichtet.

u003cstrongu003eMitteilung:u003c/strongu003e Der Kunde erhält eine schriftliche Antwort, die das Ergebnis der Prüfung und, soweit möglich, Lösungsvorschläge umfasst.rnrnu003cstrongu003eBegründung:u003c/strongu003e Bei Ablehnung der Beschwerde wird dem Kunden eine verständliche Begründung mitgeteilt.

Sollte keine Einigung erzielt werden, besteht die Möglichkeit, sich an den Ombudsmann der privaten Banken zu wenden.

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