Häufig gestellte Fragen!

FahrzeugFinanzierung

Ja, Sie können die Fahrzeugfinanzierung mit der Begleichung einer zusätzlich kommenden Gebühr jederzeit auflösen.

Nein, bei der Fahrzeugfinanzierung gibt es keine Sondertilgung oder dergleichen.

Das gewünschte Fahrzeug darf in Zusammenhang mit der Finanzierung nicht älter als 15 Jahre sein. Hierfür ein Beispiel, wenn Sie eine Finanzierung von zwei Jahren beantragen, darf das gewünschte Fahrzeug nicht älter als 13 Jahre sein oder wenn Sie die Maximaldauer einer Finanzierung beantragen von 10 Jahren, darf das Fahrzeug maximal fünf Jahre alt sein.

Der Fahrzeugbrief bleibt, wie üblich bei einer Finanzierung, bis zu Beendigung der Finanzierung bei der Bank.

Sie können die Fahrzeugfinanzierung in einer unserer Filialen beantragen oder ganz bequem Online Ihre Finanzierungsanfrage ausgefüllt an uns per Mail oder Post zukommen lassen.

Was sind die Voraussetzungen einer Fahrzeugfinanzierung? 1. Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate. 2. Kontoauszüge der letzten drei Monate. 3. Die ausgefüllte Finanzierungsanfrage.

Nein, Finanzierungen sind ausschließlich von KFZ von Händlern möglich.

Ja, Sie können mit der KFZ-Finanzierung auch ein Motorrad finanzieren, solange es den gegebenen Finanzierungsanforderungen entspricht.

Eine Finanzierungsanfrage dauert in der Regel 5– 7 Werktage.

Die Höhe der Finanzierungskosten ist von dem zu finanzierenden Gut sowie der Laufzeit abhängig. Nutzen Sie bitte für eine unverbindliche Finanzierungsberechnung den Finanzierungsrechner auf Webseite der KT Bank. Hier können beispielhaft Kaufsumme sowie auch verschiedene Laufzeiten für das zu finanzierende Gut angegeben und die unverbindlichen Finanzierungsbedingungen errechnet werden. 

Wie im Islamic Banking üblich, kaufen wir Ihr Wunschfahrzeug für Sie und verkaufen es Ihnen dann gegen einen angemessenen Gewinnaufschlag weiter. Damit vermeiden wir Zinsen, die im Islam ausdrücklich verboten sind. Kaufsumme plus Aufschlag können sie dann ganz bequem in individuell auf Sie abgestimmten Raten abbezahlen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Finanzierungsaufschlag ist ein anderer Begriff für Gewinn und islamkonform, wenn er aus einem Handel resultiert. Die Bank hat eine Ware/ein Gut oder Anteile an einer GbR und verkauft diese mit einem Aufschlag (Gewinn) weiter. Beim Zins existiert meist kein Gut oder eine Ware. Hier wird Geld verliehen und mit mehr Geld zurückverlangt.

Der Kunde schuldet der KT Bank AG im Falle des Zahlungsverzuges sog. „Verzugszinsen“. Es handelt sich hierbei um gesetzliche Zinsen nach § 288 BGB, der wie folgt lautet:  „Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.“ Der Ethikrat der KT Bank AG hat entschieden, dass die KT Bank AG die „Verzugszinsen“ nicht für sich einbehalten, sondern an eine wohltätige Einrichtung weiterleiten wird.