Häufig gestellte Fragen!

Ihre Lösungen rund ums Banking – einfach erklärt.

Allgemeines

Nein, die KT Bank ist kein Partner des 116-116 Sperr Notruf Dienstes. Die Karten können ausschließlich von uns oder von Ihnen über Ihr Online- und Mobile Banking gesperrt werden. 

Bei KT Bank stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung, um eine Finanzierung zu beantragen. Sie können dies entweder über den “Konto eröffnen” Button auf der Startseite tun oder den praktischen Finanzierungsrechner auf unserer Website nutzen.

Die Sperrung Ihrer KT Bank-Karte ist unkompliziert. Über die KT Banking App haben Sie die volle Kontrolle: Sie können Karten passiv setzen, aktivieren oder eine neue Karte beantragen, alles bequem über die App. Wichtig: Die KT Bank ist kein Partner des 116-116 Sperr Notruf-Dienstes. Die Karten können ausschließlich von uns oder von Ihnen über Ihr Online- und Mobile Banking gesperrt werden. 

Im Online-Banking haben Sie die Möglichkeit, unter “Alle Transaktionen” im Posteingang die Kontoauszüge zu entnehmen.

Ja, die Einlagensicherung in Höhe von 100.000€ durch die BaFin (EdB) garantiert den Schutz des Festgeldkontos.

Sie können Geld auf Ihr KT Girokonto entweder direkt in einer der KT Bank Filialen einzahlen oder per Überweisung von einem anderen Konto vornehmen.

Aus Sicherheitsgründen übermitteln wir Ihnen Ihre Zugangsdaten in zwei separaten Schritten. 1. Schritt: Nach Ihrer Kontoeröffnung erhalten Sie zunächst Ihr Passwort zum erstmaligen Login per SMS auf Ihre bei uns hinterlegte Mobilfunknummer.  2. Schritt: Wir senden Ihnen Ihre Kontoeröffnungsbestätigung inklusive weiterer Daten für Ihren Einstieg in das Online-Banking der KT Bank AG innerhalb von 2-3 Werktagen per Post an Ihre bei uns hinterlegte Postanschrift.

Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer KT Bank Karte(n) haben Sie zwei Möglichkeiten zur Deaktivierung Ihrer Karte(n): Über Ihr Online-Banking:

  1. Melden Sie sich wie gewohnt im Online-Banking an.
  2. Klicken Sie auf das Feld „Alle Transaktionen“.
  3. Es öffnet sich das Menü mit einer Übersicht.
  4. Klicken Sie auf das Feld „Karten“.
  5. Es öffnet sich die Übersicht Ihrer Karten.
  6. Wählen Sie die zu sperrende Karte aus und klicken auf „Kartendetails“ –> „Aktualisierung“ –> „Kundenstatus“ –> „Passiv“. Ihre Karte ist hiermit deaktiviert. Kontaktieren Sie im Anschluss unser Service Center Team für die Bestellung der neuen Karte(n). Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Über Ihr Mobile-Banking (nur für Ihre Jetzz Card):

  1. Melden Sie sich wie gewohnt im Mobile-Banking an.
  2. Klicken Sie auf „Karten“
  3. Klicken Sie auf „Meine Karten“
  4. Wählen Sie die Jetzz Card aus und klicken auf „Deaktivieren“. Ihre Karte ist hiermit deaktiviert.
  5. Kontaktieren Sie im Anschluss unser Service Center Team für die Bestellung Ihrer neuen Jetzz Card. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Wichtig: Die KT Bank ist kein Partner des 116-116 Sperr Notruf-Dienstes. Die Karten können ausschließlich von uns oder von Ihnen über Ihr Online- und Mobile Banking gesperrt werden.

Sie können ein KT GiroKonto entweder online über einen unkomplizierten Antragsprozess oder persönlich in einer Filiale der KT Bank AG eröffnen. Für die Online-Eröffnung füllen Sie einfach den Antrag auf der Website aus, was nur wenige Minuten dauert. Wenn Sie die KT Banking App nutzen möchten, laden Sie diese herunter und folgen den Anweisungen zur Kontoeröffnung innerhalb der App. Weitere Informationen und Anleitungen zur Kontoeröffnung finden Sie auf der Webseite der KT Bank AG.

Die KT Bank AG bietet Immobilienfinanzierungen ausschließlich für Objekte in Deutschland und in der Türkei an.

Die KT Bank AG nutzt für die Finanzierung von Projekten die Einlagen ihrer Kunden. Diese Mittel stammen aus den verschiedenen Konten und Anlagen, die Kunden bei der Bank führen.

Im islamischen Handelsrecht nimmt Gold eine besondere Stellung ein und unterliegt spezifischen Regeln, die seine Verwendung im Rahmen einer Tawarruq-Transaktion (Commodity Murabaha) einschränken. Diese Regelungen betreffen unter anderem den sofortigen Austausch von Waren und Geld sowie das Verbot von spekulativen Geschäften, die als unsicher (Gharar) angesehen werden könnten. Platin hingegen hat nicht dieselben strengen Bedingungen im islamischen Recht und ist daher für die Durchführung von Tawarruq-Transaktionen geeignet, bei denen es um den Kauf und Verkauf von Waren zu Finanzierungszwecken geht.

Der wesentliche Unterschied zwischen einem Finanzierungsaufschlag und Zinsen liegt in der zugrunde liegenden Transaktion und ihrer Vereinbarkeit mit islamischen Finanzprinzipien. Ein Finanzierungsaufschlag bei der KT Bank AG wird als Gewinn angesehen, der aus einem Handelsgeschäft resultiert. Das heißt, die Bank besitzt ein Gut oder Ware bzw. Anteile an einer GbR und verkauft diese an den Kunden mit einem Aufschlag, der den Gewinn darstellt. Dies ist konform mit islamischem Recht, da ein realer Gegenwert gehandelt wird.

Im Gegensatz dazu entsteht bei Zinsen kein Handel mit einem realen Gut oder einer Ware. Stattdessen wird Geld gegen mehr Geld verliehen, was bedeutet, dass für das Verleihen von Kapital ein zusätzlicher Geldbetrag als Zins verlangt wird. Dies widerspricht den Grundsätzen des islamischen Finanzwesens, da ein Gewinn nur durch den Handel mit realen Gütern oder Dienstleistungen und nicht durch das bloße Verleihen von Geld erzielt werden sollte. Die KT Bank AG bietet daher Produkte an, die auf Handelstransaktionen basieren und somit einen Finanzierungsaufschlag statt klassischer Zinsen beinhalten.

Im Todesfall eines Kunden gehen alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf die Erben über. Die Ansprüche der KT Bank AG aus der Immobilienfinanzierung gegenüber dem verstorbenen Kunden werden zu Nachlassverbindlichkeiten. Wenn die Erbschaft nicht ausgeschlagen wird, sind die Erben für die Begleichung dieser Verbindlichkeiten verantwortlich. Sie haben die Möglichkeit, den Finanzierungsvertrag als neue Kunden fortzuführen oder das Sonderkündigungsrecht zu nutzen, um die Finanzierung durch Begleichung der verbleibenden Restschuld zu beenden. Sollte keine Einigkeit unter den Erben über die Fortführung oder Beendigung der Finanzierung bestehen und die monatlichen Raten nicht beglichen werden, hat die KT Bank AG das Recht, den Vertrag zu kündigen und die hinterlegten Sicherheiten zu verwerten. Es ist wichtig, dass sich Erben bei solchen Fragen beraten lassen, um die bestmögliche Entscheidung im Hinblick auf die finanziellen und rechtlichen Verpflichtungen zu treffen.

Im Falle eines Zahlungsverzugs erhebt die KT Bank AG Verzugszinsen gemäß § 288 BGB, der besagt, dass Geldschulden während des Verzugs mit einem Zinssatz von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen sind. Diese Regelung ist konform mit den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland. Um jedoch die Prinzipien des islamischen Rechts zu wahren, hat der Ethikrat der KT Bank AG entschieden, dass die anfallenden Verzugszinsen nicht von der Bank einbehalten werden. Stattdessen werden diese Zinsen einer wohltätigen Einrichtung zugeführt. Dies stellt sicher, dass die Bank ihre Geschäftspraktiken im Einklang mit den ethischen Grundsätzen und der sozialen Verantwortung, die das islamische Recht vorschreibt, gestaltet.

Ja, die KT Bank unterstützt aktiv die berufliche Entwicklung von Schülern und Studenten durch die Bereitstellung von Praktikumsplätzen für Pflichtpraktika oder Jahrespraktika. Die Verfügbarkeit von Praktikumsplätzen hängt von den aktuellen Anforderungen der jeweiligen Fachabteilung und dem von Ihnen gewünschten Zeitraum ab. Wenn Sie Interesse an einem Praktikum bei uns haben, senden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung per E-Mail an unsere Abteilung Human Resources. Nutzen Sie hierfür die Kontaktadresse karriere(a)kt-bank.de. Wir freuen uns darauf, mehr über Ihre Fähigkeiten und Interessen zu erfahren und die Möglichkeit einer Zusammenarbeit zu erkunden.

Folgende KT Bank Produkte sind auch außerhalb von Deutschland und ohne den Besuch einer KT Bank Filiale nutzbar: KT GiroKonto KT BeteilligungsKonto KT FestgeldKonto KT SparKonto KT WährungsKonto KT Türkei-Überweisung

Aktuell stehen Ihnen unsere Mitarbeiter in unseren Filialen in Mannheim, Frankfurt, Berlin, Köln und München gerne persönlich zur Verfügung. Die Adressen finden Sie hier

Unsere Bank handelt gemäß dem allgemeinen Zinsverbot (Riba), das den verzinslichen Geldverleih verbietet. Daher verleihen wir kein Geld, sondern finanzieren ein reales Gut. Wir erwerben das Gut und verkaufen es mit einem Finanzierungsaufschlag an den Kunden, der den Gesamtbetrag in Raten an uns zurückzahlt. Dies unterscheidet sich grundlegend von herkömmlichen Zinsen.

Die KT Bank erwirtschaftet ihre Erträge auf zwei Arten. Zum einen fungiert die Bank wie ein Händler, der Waren kauft und sie mit einem Gewinnaufschlag weiterverkauft. Zum anderen beteiligt sich die Bank unternehmerisch an verschiedenen Projekten und partizipiert am Erfolg dieser Projekte. Dieser Ansatz basiert auf islamischen Finanzprinzipien, die Zinsen verbieten, aber unternehmerische Beteiligungen und Handelsgeschäfte erlauben.

Nein, weder zahlen wir Zinsen bei der Geldanlage noch erheben wir welche bei Finanzierungsgeschäften. Dies entspricht den islamischen Prinzipien des Zinsverbots (Riba).

Die KT Bank AG tätigt keine Investitionen in bestimmte Geschäftsfelder aufgrund sozialer und ethischer Ausschlusskriterien. Dazu gehören die Rüstungsindustrie, die Erwachsenenunterhaltungsindustrie, die Alkohol- und Tabakindustrie, die Glücksspielindustrie sowie die Schweinefleischindustrie. Auch hochverschuldete Unternehmen werden nicht finanziert, und es werden keine intransparenten oder hochriskanten Spekulationen eingegangen. Dies entspricht den ethischen Grundsätzen und den sozialen Verantwortlichkeiten der KT Bank AG.

Wenn ein Kunde in Verzug gerät, sind gemäß § 288 BGB gesetzliche Verzugszinsen fällig. Diese Verzugszinsen betragen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für das Jahr. Die KT Bank AG hat in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Ethikrats beschlossen, dass sie die Verzugszinsen nicht einbehält, sondern an eine wohltätige Einrichtung weiterleitet. Damit wird sichergestellt, dass die Verzugszinsen einem guten Zweck dienen.

Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden (Leistungsstörungen) bemüht sich die KT Bank stets um eine einvernehmliche Lösung, unter Berücksichtigung finanzieller Notlagen der Kunden. Wenn jedoch eine dauerhafte Leistungsstörung auftritt, wird die Rechtsabteilung der KT Bank aktiv. Bei anhaltender Zahlungsunfähigkeit behält sich die KT Bank das Recht vor, den Vertrag gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen und den ausstehenden Betrag einzufordern.

Gemäß Ziffer 5.1 des Gesellschaftsanteils-Kaufvertrags (Anlage 5) kann die KT Bank AG die Ratenzahlungsvereinbarung kündigen, wenn der Kunde mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten in Höhe von mindestens 2,5 % des Gesellschaftsanteilswerts in Verzug bringt. Die Bank setzt dem Kunden eine Frist von zwei Wochen zur Begleichung des Rückstands und weist auf ihr Kündigungsrecht hin. Wenn die Zahlung innerhalb dieser Frist ausbleibt, kann die Bank die gesamte Restschuld verlangen. Es ist auch möglich, die Grundschuld fällig zu stellen, um die Zwangsvollstreckung in das Grundstück einzuleiten. In diesem Sinne folgt die KT Bank dem Vorgehen konventioneller Banken gegenüber säumigen Schuldner.

Im Falle einer Zwangsvollstreckung begleicht die KT Bank AG ihre Forderung. Wenn ein Überschuss vorhanden ist, wird dieser dem Kunden zurückerstattet.

Als Islamic Banking, auch bekannt als Islamisches Bankwesen, bezieht sich auf die Führung von Bank- und Finanzgeschäften, die im Einklang mit den Regeln und dem religiös-ethischen Wertekanon des Islam stehen. Es basiert auf den Grundsätzen des islamischen Rechts, auch bekannt als Scharia, und zielt darauf ab, Zinsen und unsichere (riba) oder unethische Geschäftspraktiken zu vermeiden. Islamic Banking bietet alternative Finanzprodukte und Dienstleistungen, die den islamischen Prinzipien entsprechen, und legt Wert auf soziale Verantwortung. Weitere Informationen finden Sie hier.