Häufig gestellte Fragen!

FestgeldKonto

Nach einem Geldeingang auf das Verechnungskonto, hier Girokonto wird das Festgeld zur genannten Anlage eröffnet. Nach der Eröffnung erhalten Sie postalisch eine Bestätigung.

Wir sind Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), die Sichteinlagen unserer Privatkunden sind in der gesetzlichen Einlagensicherung bis zu einer Höhe von 100.000,- EUR (bei Eheleuten bis zu 200.000,- EUR) geschützt.

Sie erhalten per Post oder können gerne unter dem Tool Service Formulare das Kontoeröffnungsantrag herunterladen und versenden.

Ja, Sie benötigen ein GiroKonto bei der KT Bank für ein FestgeldKonto da Ihre monatlichen Sparbeträge direkt vom KT GiroKonto abgebucht werden und Sie dann auf dasselbe Konto Ihre Renditen beziehungsweise Ihr Erspartes auszahlen lassen können. Das Freistellungsformular finden Sie auf unserer Webseite. Unter Menü Feld: Service-Formulare-Einzelformulare.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne über die aktuellen Konditionen. Sie erhalten per Post ein Eröffnungsformular oder können diese unter dem Tool Service – Formulare herunterladen.

Nein, so wie das GiroKonto ist auch das FestgeldKonto völlig kostenfrei und Sie werden keine Gebühren zahlen.Sobald die Rendite und die Anlage auf das Verechnungskonto gebucht wird, können Sie eine Steuerbescheinigung für das Jahr einholen. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit uns telefonisch in Verbindung .

Ja, die Einlagensicherung in Höhe von 100.000€ durch die BaFin ist für das FestgeldKonto garantiert.

Nein, eine Kündigung zu einer beliebigen Zeit während der Laufzeit ist nicht möglich. Unter bestimmten Umständen wie Verlust der Arbeit oder ähnlichem gibt es Sonderreglungen, diese können Sie unter unseren AGB’s nachlesen.

Nein, so wie das GiroKonto ist auch das FestgeldKonto völlig kostenfrei und Sie werden keine Gebühren zahlen.

Ja, Sie benötigen ein GiroKonto bei der KT Bank für ein FestgeldKonto da Ihre monatlichen Sparbeträge direkt vom KT GiroKonto abgebucht werden und Sie dann auf dasselbe Konto Ihre Renditen beziehungsweise Ihr Erspartes auszahlen lassen können.

Die Renditen sind marktabhängig, betragen aber in der Regel bis zu 0,5% im Jahr. Stand: Mai 2022

Wir sind Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), die Sichteinlagen unserer Privatkunden sind in der gesetzlichen Einlagensicherung bis zu einer Höhe von 100.000,- EUR (bei Eheleuten bis zu 200.000,- EUR) geschützt.